Stipendien des Instituts
Die Schulbuchbibliothek des Georg-Eckert-Instituts bildet ein einzigartiges Instrument für die internationale Schulbuchforschung, was sich nicht zuletzt in der regen Inanspruchnahme der Forschungsmöglichkeiten durch deutsche und ausländische Forscher/innen dokumentiert. Zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Aufgaben ist das Institut zudem auf einen permanenten und engen wissenschaftlichen Kontakt mit in- und ausländischen Wissenschaftlern und Praktikern angewiesen. Um den internationalen Austausch zu fördern und die internationale Schulbuchforschung - unter Betonung komparatistischer Ansätze - weiterzuentwickeln, hat das Institut mit Unterstützung durch seinen Verein der Freunde und Förderer ein Stipendienprogramm eingerichtet.
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das darauf folgende Jahr eingegangen sein.
Die Stipendien werden insbesondere vergeben für
- Internationale Bildungsforschung und didaktische Forschung zu Methoden, Inhalten und Zielen des Unterrichts zu den in der Schulbuchbibliothek vertretenen Fächern; Forschung zu den staatlich-politischen, institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für diesen Unterricht;
- Fachwissenschaftliche Forschung zu Wahrnehmungs- und Rezeptionsproblemen in den Fächern Geschichte, Geographie und Sozialwissenschaften;
- Arbeiten unter dem Gesichtspunkt der Schulbuchentwicklung in den am Institut vertretenen Fächern, die über den internationalen Schulbuchvergleich neue Wege für die eigene Schulbuchproduktion aufzuzeigen trachten.
Bedingungen der Stipendienvergabe
Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland. Die Vergabe von Stipendien durch das Institut ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sollten in der Regel einen Hochschulabschluss vorweisen. Personen, die an der Abfassung von Schulbüchern mitarbeiten, bei Schulbuchverlagen tätig sind oder durch ihre didaktischen Aktivitäten Einfluss auf Lehrpläne und Schulbücher nehmen können, können sich auch bewerben.
- Durch die Stipendien müssen eigene Arbeiten des Instituts oder Arbeitsvorhaben der Schulbuchforschung gefördert werden.
- Das Institut kann zuweilen Stipendien unter Angabe eines bestimmten Themas ausschreiben.
Für die Antragsstellung werden benötigt
- Name, Anschrift (Fax, E-Mail)
- einen knappen Lebenslauf (wissenschaftlicher Werdegang) mit Angaben zur gegenwärtigen Position sowie zu Sprachkenntnissen
- ggf. eine Liste der Publikationen
- eine Projektskizze mit Angaben zum Forschungsthema und -ziel, sowie der Methodik (maximal 3 Seiten)
- eine Spezifizierung der Literatur, die am Institut bearbeitet werden soll, damit der Zweck eines Aufenthaltes deutlich wird
- gewünschte Dauer des Aufenthalts am GEI, gewünschter Zeitraum
Anträge für das kommende Jahr müssen jeweils bis zum 15. September eines Jahres eingegangen sein.
Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie ihre Forschungserfahrungen im engen wissenschaftlichen Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts austauschen und diskutieren. Es soll ihnen gegebenenfalls ermöglicht werden, Kontakte zu anderen Institutionen und auswärtigen Fachleuten aufzunehmen, die ihre Arbeit fördern könnten.
Für die Dauer des Stipendiums sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten im Institut arbeiten. Für ihre Forschungen steht ihnen die Spezialbibliothek des Instituts zur Verfügung.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen dem Institut nach Ablauf ihres Stipendiums einen Arbeitsbericht (1-2 Seiten) vorlegen. Außerdem wird erwartet, dass Sie Publikationen, die aus ihren Forschungen am Institut erwachsen sind, in jeweils einem Exemplar der Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Höhe und Dauer des Forschungsstipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1000 EUR. Es wird in der Regel für ein bis eineinhalb Monate vergeben. Die Mindestförderungsdauer beträgt zwei Wochen. Die Übernahme von Reisekosten ist mit dem Stipendium nicht automatisch verbunden. Auf Antrag kann bei Bedürftigkeit und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel jedoch eine Reisekostenbeihilfe gewährt werden. Die Beihilfe beläuft sich auf bis zu 50% der Reisekosten, im Höchstfall aber 500,-- EUR. Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen für ihre Krankenversicherung selbst Vorsorge treffen.
Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten
Im Oktober trifft das Stipendienkomitee, bestehend aus der Direktorin und den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen des Instituts, eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendien. Die Kandidaten werden nach Möglichkeit noch vor Ende des laufenden Jahres über Annahmen und Ablehnungen informiert.
Unterbringung während des Stipendiums
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Möglichkeit in den Gästezimmern des Vereins der Freunde und Förderer des GEI zu wohnen. Die Miete für ein solches Zimmer beträgt zu Zeit 240,-- EUR pro Monat. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden gebeten, ihre Anreise so einzurichten, dass sie während der Öffnungszeiten des Georg-Eckert-Instituts (montags-freitags zwischen 9.00 und 17.30 Uhr) in Braunschweig eintreffen.
Da für die Unterhaltung der Gästezimmer kein Personal zur Verfügung steht, werden die Bewohner gebeten, für ihre Zimmer sowie die Küche und die Bäder selbst zu sorgen. In den Gästezimmern gilt ein generelles Raucherverbot. Daher bitten wir die Gäste, aus Rücksicht auf weitere anwesende und zukünftige Gäste in den Räumlichkeiten, in der Küche und den Bädern nicht zu rauchen.
Kontakt:
Sabrina Keit
Aussenstelle #1 Raum 2.11
Tel.: +49 (0)531 123103-226
[Wissenschaft]
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